Neues zum Lieferkettengesetz: deutsche Unternehmen im NAP-Monitoring erneut durchgefallen
4. August 2020
Svenja Flach
Vor zwei Wochen gaben die Bundesminister Heil und Müller die Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) bekannt …
… mit dem die Bundesregierung überprüft, inwieweit deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht frewillig nachkommen. Und wieder zeigte sich: nur ca. ein Fünftel der Unternehmen (22 %) erfüllt die Anforderungen. Bei einer ersten Befragungsrunde im Herbst 2019 lag der Wert in einem ähnlichen Bereich (ca. 18 %).
Zahlreiche Medien hatten zuvor schon über die bevorstehende Verkündung des Ergebnisses berichtet und dabei auch über eine Analyse der Initiative Lieferkettengesetz berichtet. In dem Briefing Verwässern – Verzögern – Verhindern: Wirtschaftslobby gegen Menschenrechte und Umweltstandards zeichnet die Initiative nach, wie das Bundeswirtschaftsministerium im letzten Jahr auf Bitten der Wirtschaftslobby die Anforderungen und Methodik des Monitorings so massiv abgesenkt hatte, bis auch Wirtschaftsverbände sich damit zufrieden erklärten. Kaum zeigte sich jedoch, dass die Unternehmen trotz dieser Verwässerungen das Monitoring nicht bestehen würden, beklagten sie sich über zu anspruchsvolle Fragen und spielten auf Zeit, damit in dieser Legislaturperiode das im Koalitionsvertrag angekündigte Lieferkettengesetz nicht mehr zustande kommt. Mehr
Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung begrüßt sehr, dass die Bundesminister Heil und Müller sich dieser Verzögerungstaktik verweigert haben und in ihrer heutigen Pressekonferenz ankündigten, die Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz nun ins Kabinett zu bringen und dort noch im August beschließen zu wollen. Mehr
Zu diesem Thema auch ein Kommentar im UmweltDialog
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